Planungsprozess

Die Gebietsentwicklung Geelig beruht auf einem Planungsprozess, welcher in mehrere Etappen gegliedert ist. Ausgelöst wurde der Prozess durch die Richtplanfestsetzung als kantonaler Wohnschwerpunkt (WSP). Die Zielsetzungen des kantonalen Richtplans sollen stufengerecht bearbeitet werden, sodass eine qualitätsvolle Gebietsentwicklung ermöglicht werden kann.  

Mit dreistufigem
Prozess ans Ziel

Die Gebietsplanung stützt sich auf zwei konzeptionelle Grundlagen (räumliches Entwicklungskonzept REK und Entwicklungsrichtplan ERP), welche als Grundlage für die Teiländerung der Nutzungsplanung sowie für den parallel erarbeiteten Erschliessungsplan erstellt wurden. Das Gebiet Geelig Mitte wird im Rahmen eines Gestaltungsplans entwickelt. Sie setzen sich intensiv mit dem künftigen Erscheinungsbild des Geelig auseinander und setzen die Rahmenbedingungen für die aktuelle Projektphase der planungsrechtlichen Umsetzung. 

REK

ERP

Nutzungsplanung

Meilensteine der Gebietsentwicklung

Die zukunftsgerichtete Gebietsentwicklung Geelig basiert auf einem mehrstufigen Planungsprozess. Auf folgende Eckpunkte stützt sich die Entwicklung im Geelig

Ausblick
Öffentliche Auflage / Einwendungsverfahren Beschluss und Genehmigung an Gemeindeversammlung
2026
2. Kantonale Vorprüfung
1. Quartal 2026
Öffentliches Mitwirkungsverfahren TÄ / EP
Juni – Juli 2025
Information betroffene Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer
2024
Kantonale Vorprüfung inkl. fachlicher Stellungnahme
1. Quartal 2023
Start Teiländerung Nutzungsplanung / Erschliessungsplan (TÄ / EP)
Februar 2023
Behördenverbindlicher Beschluss ERP
16. Juni – 19. August 2022
Öffentliches Mitwirkungsverfahren ERP
2019 – 2022
Kommunaler Entwicklungsrichtplan Geelig (ERP)
2017 – 2018
Räumliches Entwicklungskonzept Geelig (REK)
2015
Festsetzung Wohnschwerpunkt im kantonalen Richtplan

Weitere, detailliertere Informationen finden Sie unter der Rubrik Planungsprozess sowie während dem öffentlichen Mitwirkungsverfahren unter Dialog.

Räumliches Entwicklungskonzept (REK)

Das REK bildet die erste Grundlage, wie die Transformation des heutigen, durch Gewerbe- und Verkaufsnutzungen geprägten Gebiets in ein attraktives, nutzungsdurchmischtes Zentrumsquartier vollzogen werden kann. Nicht nur das bereits bebaute Gebiet soll mehrheitlich der Wohnnutzung zugeführt werden, sondern auch das Gebiet der ehemaligen Kiesgrube. 

Das REK bringt die übergeordneten Grundlagen (Bund und Kanton) und Entwicklungsziele für das Gebiet Geelig zur Abstimmung. Die räumlichen Potenziale für die Gebietsentwicklung Geelig 2040 werden im REK herausgefiltert und festgehalten. Im Sinne eines Leitbildes zu verstehen, beinhaltet das REK Aussagen zu den ortsbildlichen Zielen, aber auch zur Nutzungsverteilung, der räumlichen Dichte und den zentralen städtebaulichen Aktzenten, allen voran zum (neuen) Zentrum und den relevanten öffentlichen Räumen. 

Das REK wurde im Mai 2018 vom Gemeinderat verabschiedet.  

Kommunaler Entwicklungsrichtplan (ERP)

Der ERP überprüft und präzisiert die Festlegungen des REK. Der behördenverbindliche ERP zeigt die gewünschte räumliche Entwicklung mit dem Zeithorizont 2040 resp. 2050 auf. Der ERP beinhaltet Grundsätze und Leitplanken für die Weiterentwicklung des Gebiets Geelig. Die Erkenntnisse aus dem REK werden im ERP überprüft, vertieft und insbesondere hinsichtlich der Abstimmung Siedlung und Verkehr konsolidiert. 

Der ERP definiert die anzustrebende Entwicklung für das Gebiet Geelig. Die Ziele sind auf die angestrebte, quantitative und qualitative räumliche Entwicklung in den Bereichen Siedlung, Verkehr und Freiraum abgestützt. Der Zeithorizont wurde auf 2040 festgesetzt. Aufgrund der im nördlichen Teil bestehenden Kiesgrube ist davon auszugehen, dass der Zielzustand des städtebaulichen Zielbilds erst 2050 erreicht werden kann. 

Mit dem Entwicklungszielbild des ERP’s wird die Struktur des Geeligs gestärkt und die räumlichen Potenziale aus dem REK weiterentwickelt. Dabei werden insbesondere die Erschliessungsachsen vervollständigt, gesamthaft an das angrenzende Netz angeschlossen und in ihrer Qualität als öffentliche Räume gestärkt. Die öffentlichen Grün- und Freiräume werden in Abstimmung mit der räumlichen Grundstruktur jeweils an den Endbereichen der Hauptachsen, im Herzen Wohnquartiere angesiedelt und entsprechend der jeweiligen Lage qualifiziert.  

Im Kernbereich des Geeligs entsteht ein durchmischtes und belebtes Zentrumsgebiet, dessen Ausstrahlung klar über das Geelig hinaus reichen wird. Während in den unteren Etagen Verkaufs- und Gewerbenutzungen sowie Dienstleistung vorgesehen ist, dienen die oberen Etagen der Wohnnutzung. Nördlich sollen die bestehenden Siedlungsstrukturen mit einem differenzierten Wohnungsangebot ergänzt werden. Gleiches gilt für das Gebiet östlich des neuen Zentrumsgebiets. So kann nicht nur der Wohnstandort gestärkt, sondern auch die Qualität des Wohnumfeldes verbessert werden. Westlich des neuen Zentrumsgebiets ist ebenfalls eine grössere Wohnsiedlung vorgesehen.  

Der ERP wurde im Februar 2023 vom Gemeinderat behördenverbindlich verabschiedet.

Teiländerung Nutzungsplanung (TÄ) und Erschliessungsplan (EP)

Nach der behördenverbindlichen Verabschiedung des ERP startete die Gemeinde Gebenstorf mit der Teilrevision der Nutzungsplanung (TÄ) sowie mit der parallelen Erarbeitung des Erschliessungsplans (EP). Die TÄ sowie der EP stellen dabei grundeigentümerverbindliche Planungsinstrumente dar, welche die planungsrechtlichen Grundvoraussetzungen für die Gebietsentwicklung Geelig bilden. 

Während der TÄ die Aufgabe zukommt, im Gebiet Geelig für die angestrebte Entwicklung geeignete Nutzungszonen auszuscheiden, sichert der EP vorwiegend die Erschliessung des Gebiets – ausgelegt auf eben diese angedachte Entwicklung. So wird auch der kommunale Baulinienplan der Landstrasse K117 – Geelig aufgehoben. Dessen relevanten Inhalte werden von den anderen Planungen übernommen, um vor allem Doppelregelungen zu verhindern.  

Die Entwurfsarbeiten wurden nach der Verabschiedung des ERP gestartet. Im Februar 2024 wurden die Entwurfsunterlagen dem kantonalen Departement Bau, Verkehr und Umwelt zur kantonalen Vorprüfung unterbreitet. Ende 2024 hat sich die Abteilung Raumentwicklung im Rahmen einer fachlichen Stellungnahme zu den Unterlagen geäussert. Nach einer Überarbeitung der Entwurfsunterlagen wurden im Sommer 2025 die betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer im Rahmen persönlicher Gespräche über die Planungsabsichten informiert.  

Gestaltungsplan Geelig Mitte (GP)

Im Rahmen der Gesamtrevision der Nutzungsplanung wurde das Gebiet Geelig Mitte mit einer Gestaltungsplanpflicht überlagert und der Wohn- und Gewerbezone Geelig sowie der Grünzone zugewiesen. Gestützt auf das Gesamtkonzept Geelig Mitte sollen mit dem Gestaltungsplan die Rahmenbedingungen für eine attraktive Überbauung geschaffen werden. Eine Teilfläche des Gebiets ist bereits durch ein Autohaus genutzt.  

Der Gestaltungsplan wurde in enger Zusammenarbeit zwischen der Grundeigentümerschaft sowie der Gemeinde erarbeitet. Der Gestaltungsplan wurde parallel zur TÄ und zum EP dem kantonalen Departement Bau, Verkehr und Umwelt zur kantonalen Vorprüfung unterbreitet. Ende 2024 hat sich die Abteilung Raumentwicklung im Rahmen einer fachlichen Stellungnahme zu den Unterlagen geäussert. 

 

Formelles Verfahren

Das formelle Verfahren ist ein wichtiger Bestandteil einer Planung. Die Bevölkerung hat dabei die Gelegenheit, sich zu den Entwurfsunterlagen zu äussern. Dem Gemeinderat ist es ein zentrales Anliegen, das formelle Verfahren für die Gebietsentwicklung Geelig in enger Zusammenarbeit mit der Bevölkerung zu gestalten. Im Rahmen der Mitwirkung wird die Bevölkerung über die Entwurfsunterlagen informiert und bekommt gleichzeitig die Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen und ihre Anliegen einzubringen.  

Das öffentliche Mitwirkungsverfahren ist im 1. Quartal 2026 geplant. Weitere Informationen dazu folgen.