Besten Dank für Ihre Rückmeldungen!
Dem Gemeinderat ist der Einbezug der Bevölkerung im Rahmen des formellen Verfahrens ein grosses Anliegen. Zwischen Februar und April 2026 hat der Gemeinderat darum die Bevölkerung von Gebenstorf zum öffentlichen Mitwirkungsverfahren über die Gebietsentwicklung Geelig eingeladen. Die Bevölkerung, Grundeigentümer sowie weitere Interessierte konnten sich über die Planungen informieren und ihre Rückmeldungen dazu abgeben.
Im Rahmen der Mitwirkung sind rund 20 Mitwirkungseingaben bei der Gemeindeverwaltung Gebenstorf eingegangen. Die Eingaben wurden aus Gebenstorf sowie Baden / Turgi zu verschiedensten Themen eingereicht (z.B. zum Verkehr, zu den Fuss- und Veloverbindungen, den öffentlichen Freiräumen, der Begrünung oder der künftigen Gestaltung der ehemaligen Kiesgrube).
Stand formelles Verfahren
Die öffentliche Mitwirkung zu den Planungen im Gebiet Geelig ist abgeschlossen. Zahlreiche Interessierte haben die Gelegenheit genutzt, ihre Anliegen, Ideen und Anregungen einzubringen. Der Gemeinderat blickt auf einen konstruktiven Dialog zurück.
Die öffentliche Mitwirkung lieferte wertvolle Hinweise, womit unterschiedliche Interessen frühzeitig berücksichtigt werden können. Sämtliche Eingaben werden zurzeit ausgewertet und wo möglich in die Planungen einbezogen.
Nächste Schritte
Sobald die Auswertung der Mitwirkungseingaben abgeschlossen ist, werden die Unterlagen überarbeitet und anschliessend dem Departement Bau, Verkehr und Umwelt zur 2. kantonalen Vorprüfung eingereicht. Der Gemeinderat rechnet damit, dass die Überarbeitung der Unterlagen bis Ende 2026 in Anspruch nehmen wird, sodass eine Eingabe zur 2. kantonalen Vorprüfung anfangs 2027 angestrebt wird.
Die kantonale Vorprüfung wird wiederum einige Zeit in Anspruch nehmen. Eine Rückmeldung vom Departement Bau, Verkehr und Umwelt zu den überarbeiteten Unterlagen wird frühestens im 3. Quartal 2027 erwartet. Anschliessend informiert der Gemeinderat die Mitwirkenden über den Umgang mit den Mitwirkungseingaben. Dem Gemeinderat ist es ein Anliegen, die Rückmeldung an die Mitwirkenden erst nach erfolgter kantonaler Vorprüfung zu vollziehen. So kann das Departement Bau, Verkehr und Umwelt die Anpassungen aufgrund der Mitwirkungseingaben bereits einsehen und prüfen.