Geelig Verbindet

Herzlich willkommen auf der Projektwebseite der Gebietsentwicklung Geelig Gebenstorf!

Das Gebiet Geelig soll sich bis 2050 zu einem lebendigen, neuen Quartier für das gesellschaftliche und öffentliche Leben von Gebenstorf entwickeln. Das Geelig wird zu einem neuen Zentrum – ein eigenständiges Quartier mit einer wichtigen Versorgungsfunktion und einem breiten Wohnraumangebot entsteht. 

Das Geelig soll sich zu einem identitätsstiftenden und prägenden Ort entwickeln, der nicht nur den dort Wohnenden, sondern der gesamten Bevölkerung von Gebenstorf als lebendiges Zentrum dient.  

Mit vielfältigen Siedlungsstrukturen unterschiedlicher Dichte sowie abwechslungsreichen Grün- und Freiräumen bietet das Geelig Raum für persönliche Aneignung und Begegnung. 

Zur grundeigentümerverbindlichen Umsetzung werden aktuell eine Teiländerung der Nutzungsplanung sowie ein Erschliessungsplan erarbeitet. Sie basieren auf dem behördenverbindlichen Entwicklungsrichtplan aus dem Jahr 2022. Nach der ersten kantonalen Vorprüfung sollen die Unterlagen ein erstes Mal der Gebenstorfer Bevölkerung zur Stellungnahme unterbreitet werden. 

Sie sind gefragt – Wirken Sie mit!

Geelig verbindet – drei Elemente als Symbol

Der visuelle Auftritt des Geeligs wird durch die Flüsse Reuss, Limmat und Aare sowie dem Gebenstorfer Horn akzentuiert. Das Geelig befindet sich im Zentrum des für Gebenstorf prägenden Landschaftsraumes. Der orange Punkt soll die Funktion des Geeligs als neues Zentrum symbolisieren. Das Geelig verbindet und soll sich zu einem lebendigen Quartier entwickeln, welches insbesondere der Gebenstorfer Bevölkerung dient und von allen gemeinsam genutzt wird.

Meilensteine der Gebietsentwicklung

Die zukunftsgerichtete Gebietsentwicklung Geelig basiert auf einen mehrstufigen Planungsprozess. Auf folgende Eckpunkte stützt sich die Entwicklung im Geelig

2015
Festsetzung Wohnschwerpunkt im kantonalen Richtplan
2017 – 2018
Räumliches Entwicklungskonzept Geelig (REK)
2019 – 2022
Kommunaler Entwicklungsrichtplan Geelig (ERP)
16. Juni – 19. August 2022
Öffentliches Mitwirkungsverfahren ERP
Februar 2023
Behördenverbindlicher Beschluss ERP
1. Quartal 2023
Start Teiländerung Nutzungsplanung / Erschliessungsplan (TÄ / EP)
2024
Kantonale Vorprüfung inkl. fachlicher Stellungnahme
Juni – Juli 2025
Information betroffene Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer
1. Quartal 2026
Öffentliches Mitwirkungsverfahren TÄ / EP
2026
2. Kantonale Vorprüfung

Weitere, detailliertere Informationen finden Sie unter der Rubrik Planungsprozess sowie während dem öffentlichen Mitwirkungsverfahren unter Dialog.

Erklärvideos

Häufige Fragen

Die Gemeinden sind angehalten, ihre Nutzungsplanung alle rund 15 Jahre zu überprüfen und den aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Die Gemeinde Gebenstorf hat zwischen 2012 und 2022 ihren Bauzonen- und Kulturlandplan sowie die Bau- und Nutzungsordnung gesamthaft revidiert. Aufgrund der 2015 durch den Richtplaneintrag des Geelig als kantonaler Wohnschwerpunkt (WSP) angestossenen Gebietsentwicklung und den zum Zeitpunkt der Gesamtrevision noch fehlenden, konzeptionellen Grundlagen wurde das Gebiet Geelig in der Gesamtrevision ausgeklammert.  

Nun gilt es, die im kantonalen Richtplan sowie im Entwicklungsrichtplan Geelig definierten Inhalte für das Gebiet Geelig in grundeigentümerverbindliches Planungsrecht zu überführen und entsprechend zu sichern.  

Sie haben während des Prozesses zur Teilrevision der Nutzungsplanung mehrmals die Gelegenheit, sich aktiv an der Planung zu beteiligen und diese mitzugestalten. Den Verantwortlichen ist es ein Anliegen, dass Sie sich im Rahmen des formellen Verfahrens nach der Mitwirkung zum ERP im 2022 erneut in die Gebietsentwicklung Geelig einbringen können. Nebst der öffentlichen Auflage, welche nach der abschliessenden kantonalen Vorprüfung stattfinden wird, wird im 1. Quartal 2026 ein öffentliches Mitwirkungsverfahren durchgeführt.  

Ihre Meinung ist uns wichtig – wir freuen uns über Ihre Rückmeldungen! Sie leisten damit einen wesentlichen Beitrag, um die Gebietsentwicklung einen Schritt weiterzubringen. Über die Bestandteile der Mitwirkung können Sie sich in der Rubrik Dialog vertieft informieren.

Die Teiländerung stützt sich insbesondere auf den Entwicklungsrichtplan Geelig. Dieser wurde vom Gemeinderat Gebenstorf im Februar 2023 behördenverbindlich verabschiedet. Nun gilt es diesen in grundeigentümerverbindliches Planungsrecht zu überführen. Die Erstellung eines Erschliessungsplans wird im Entwicklungsrichtplan gefordert. Aufgrund der starken Abhängigkeiten zwischen den beiden Planungen erfolgt die Erarbeitung parallel.  

Ja, genau – Diese Feststellung ist absolut korrekt. Zurzeit besteht eine grosse Diskrepanz zwischen dem Ist- und dem Soll-Zustand. Das heute vorwiegend gewerblich genutzte Geelig soll künftig nebst Wohnraum ein vielfältiges Angebot an Nutzungen bieten. Das Nebeneinander von Wohnen, privaten und öffentlichen Handels-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben, Nutzungen im öffentlichen Interesse, Restaurants, Büros sowie Verkaufsflächen schafft verschiedene Qualitäten. Der Wambiplatz und der Känzelipark bilden die zentralen Elemente des öffentlichen Freiraums. 

Durch die Entwicklung im Geelig wird die ehemalige Kiesgrube einer hochwertigen Siedlungsentwicklung zugeführt. Das neue, attraktive Zentrum schafft nicht nur für die im Geelig wohnhafte Bevölkerung, sondern für die gesamte Bevölkerung von Gebenstorf einen Mehrwert. 

Zurzeit bestehen verschiedene Konflikte mit der aktuellen Nutzung der ehemaligen Kiesgrube sowie den angrenzenden Wohngebieten. Die im Gebiet der Kiesgrube vorgesehene Wohnnutzung soll jedoch nicht gemäss dem aktuellen Terrainverlaufs realisiert werden. Im Rahmen der Teiländerung der Nutzungsplanung ist eine Auffüllung der ehemaligen Kiesgrube innert einer Frist von 15 Jahren geplant. Dabei soll das ursprüngliche Terrain mit einem Plateau rekonstruiert werden.  

Die neue Verkehrserzeugung im Gebiet Geelig soll nachhaltig und verträglich abgewickelt werden. Entsprechende Vorgaben zielen auf die Förderung nachhaltiger Mobilitätsträger ab. Die Verkehrsverteilung wird dabei direkt adressiert und innerhalb des Gebiets klar gelenkt. Der Abstimmung zwischen der Siedlungsentwicklung und Verkehr wird hohe Beachtung beigemessen. 

So ist unter anderem eine neue Buslinie inkl. neuer Haltestelle durch das Gebiet hindurch geplant. Weiter ist ein Ausbau des gebietsinternen Fuss- und Radverkehrsnetzes, ein neuer Anschlussknoten an die Kantonsstrasse K117 (Hornblick) sowie die Erschliessung des Gebiets Geelig Nord durch eine gemeinsame Tiefgarage geplant.  

Kontakt

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Adresse

Gemeinde Gebenstorf
Vogelsangstrasse 2
5412 Gebenstorf

Email

info@geelig-verbindet.ch